Was versteht man unter Sachwalterschaft?
Sachwalterschaft bedeutet für einen Menschen, der Hilfe in bestimmten Bereichen benötigt, verantwortlich zu sein. D.h. eine Sachwalterschaft ist rechtlich verbindlich und somit mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden.
Das sind Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Krankheit, die nicht mehr in der Lage sind, selbstständig bestimmte Aufgaben und Angelegenheiten zu erledigen. Damit keine Benachteiligung entsteht und als Selbstschutz bestellt man einen gesetzlichen Vertreter = Sachwalter und zwar für die Bereiche, die der Betroffene nicht mehr selbst erledigen kann.
Generell muss der Sachwalter die Interessen des Betroffenen wahren und zu seinem Vorteil agieren. Für welche Angelegenheiten der Sachalter bestellt wird, wird durch den zuständigen Richter bestimmt. Das ist immer vom geistigen Zustand des Betroffenen abhängig. Beispiele für Aufgaben eines Sachwalters
- er vertritt den Betroffenen vor Ämtern, Behörden und gegenüber privatenVertragspartnern
- er macht finanzielle Ansprüche geltend
- er verwaltet das Vermögen und Einkommen des Betroffenen
- er gibt die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen
Die Bestellung eines Sachwalters unterliegt einem bestimmten Ablauf und einem Verfahren. D.h. erst wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorhanden sind, wird ein Antrag auf Sachwalterschaft gestellt.
Beispiel aus der Praxis
(es wurden die Namen verändert, um die Anonymität der Personen zu wahren):
Herr Michael M. überquert im Juli 2006 die Straße. Eine junge Autofahrerin übersieht ihn und nimmt ihn ungebremst mit 70 km/h mit. Herr Michael M. fängt alles mit dem Kopf ab – wird auf die Windschutzscheibe geschleudert und landet kopfüber am Asphalt. Mittels Krankenwagen wird er sofort ins nächstliegende Krankenhaus transportiert und aufgrund der ersten festgestellten Verletzung in den Tiefschlaf versetzt. Herr Michael M. erleidet ein Schädel-Hirn-Trauma dritten Grades und ist somit nicht mehr fähig, selbstständig Entscheidungen zu seinem Vorteil zu treffen. Mittels Verfahren übernimmt seine Frau die Sachwalterschaft. Sie erhält eine Urkunde vom zuständigen Gericht, die folgenden Satz enthält:
„Der Sachwalter hat alle Angelegenheiten zu besorgen (§ 273 Abs. 3Z3ABGB)“
D.h. sie ist verpflichtet, diese Urkunde immer mitzunehmen, wenn sie im Namen ihres Mannes Aktivitäten tätigt. Einmal im Jahr muss sie bei dem zuständigen Pflegeschafts-Richter schriftlich Rechnung legen. D.h. alle Vermögenswerte und alle Einnahmen und Ausgaben entsprechend aufbereiten und mit Beleg nachweisen. Sie hatte am Anfang Schwierigkeiten, wie sie das optimal aufbereiten sollte. Gibt es diesbezüglich Vorlagen oder fixe Vorgaben? Nirgends erhielt sie wirklich aussagekräftige Hilfestellung. So hat sie ihr eigenes System entwickelt und stellt diesbezüglich ihre Vorlagen (als Muster) zur Verfügung, die jedes Jahr gerichtlich gelobt werden.
Seit einigen Jahren gibt es auch eine neue Regelung: Hat der Sachwalter unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung und er nimmt diese Entschädigung in Anspruch, so erhält das Gericht 25 % vom Entschädigungsbetrag. Beispiel: Der Sachwalter erhält € 10.000,00, so erhält das Gericht € 2.500,00. In Summe zahlt der Besachwaltete (= der Betroffene) € 12.500,00.